Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Art und Umfang der Dienstleistungen

1.1 2vida bietet Dienstleistungen im Bereich Sport und Ernährungsberatung.

1.2 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung.

1.3 2vida verpflichtet sich, den Auftraggeber im Rahmen der vereinbarten Trainings- und/oder Ernährungsberatung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.4 Ist keine andere Vereinbarung getroffen können die Dienstleistungen nur durch den Auftraggeber persönlich in Anspruch genommen werden.

1.5 Die durch 2vida angebotene Trainingsbetreuung umfasst die Erstellung von Trainingsplänen über einen gemeinsam vereinbarten Zeitraum.
Art, Umfang und Dauer jeder Trainingsbetreuung werden mit dem Auftraggeber abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Auftraggeber abgestimmt.

1.6 Leistungsdiagnostiken werden, je nach Absprache, auf einem Ergometer, auf einer Laufbahn oder einem Laufband durchgeführt.

1.7 Vor der Durchführung einer Leistungsdiagnostik ist vom Auftraggeber zusätzlich eine Haftungsausschlusserklärung zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

2. Preise und Zahlungskonditionen

2.1 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. 2vida behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor.

2.2 Der Auftraggeber erhält eine Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen zu zahlen ist. Eine Barzahlung ist nach Vereinbarung möglich. Weitere Zahlungsbedingungen können vereinbart werden.

3. Sonstige Kosten

3.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Auftraggebers weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platz-mieten etc.), so sind diese vom Auftraggeber zu tragen.

3.2 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

4. Stornobedingungen

4.1 Eine Trainingsbetreuung kann ohne die Nennung von Gründen unterbrochen werden. Beträgt der Unterbruch mehr als drei Wochen, kann die nicht in Anspruch genommene Trainingsbetreuung zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch nur innerhalb der folgenden zwölf Monate, in Anspruch genommen werden.

4.2 Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.

5. Haftung

5.1 2vida schließt gegenüber dem Auftraggeber jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

5.2 2vida haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Auftraggeber mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

5.3 Nimmt der Auftraggeber die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von 2vida vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. 2vida übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Auftraggeber von diesen erhalten hat.

5.4 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von 2vida um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Auftraggebers zu genügen.

5.5 Der Auftraggeber hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der sportlichen Betätigung auftreten können, zu versichern.

5.6 Der Abonnent ist verpflichtet, sich selbst (gegebenenfalls bei einem Arzt) vorher darüber zu orientieren, ob für ihn die Ausführungen des Trainings mit gesundheitlichen Risiken oder Schäden verbunden sein kann.

5.7 Kauft 2vida im Auftrag des Auftraggebers Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von 2vida.

5.8 Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden von 2vida gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

5.9 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 12 Monate nach der letzten gebuchten Trainingsbetreuung oder Leistungsdiagnostik gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes des Bundes

6. Sonstige Vereinbarungen

6.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Dienstleistungen als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.

6.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

6.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von 2vida Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

6.4 2vida hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Auftraggeber Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

6.5 2vida steht den Auftraggebern von Mo.-Sa. zwischen 8.00 und 20.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von 2vida.

6.6 2vida ist berechtigt, Fotos und Mediadaten von Wettkämpfen und Trainings ohne Zustimmung der Teilnehmenden zu veröffentlichen sowie Wettkampfergebnisse auf www.2vida.ch aufzuschalten. Sollte dies ein Kunde nicht wünschen, kann sich dieser per E-Mail 2vida mitteilen.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

7.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen da